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Informationen zur Bewerbung um eine Tutorenstelle

1. Warum Tutor werden?
2. Voraussetzungen
3. Bewerbungsunterlagen und Gutachten
4. Aufgaben eines Tutors
5. Anzahl der Wochenstunden und Gehalt
6. Zusammensetzung der Auswahlkommission

1. Warum Tutor werden?
Jeder hat schon in einem Tutorium gesessen. Tutoren und Tutorien sind ein wichtiger Teil der Lehre unserer Fakultät. Warum also nicht selber mal diese Arbeit machen? Es ist vor allem für angehende Lehrer sicherlich eine sinnvolle Beschäftigung, sinnvoller für den späteren Beruf vielleicht als so manche Veranstaltung aus dem Lehrplan. Wer später eine Arbeit im Hochschuldienst anstrebt, kann hier bereits erste Erfahrungen mit der Vermittlung von Wissen sammeln. Aber auch jeder, der in die Wirtschaft möchte, kann hier seine Soft Skills unter Beweis stellen. Eine Beschäftigung als Tutor macht sich gut im Lebenslauf.

Wie groß der Arbeitsaufwand für ein Tutorium ist, kann man schlecht angeben. Generell sollte man aber schon damit rechnen, dass ein Tutorium beim ersten Mal einiges an Zeit in Anspruch nehmen wird. Man muss sich erstmal in das Korrigieren der Zettel und Vorbereiten des Tutoriums einarbeiten. Auch ist es so, dass am Anfang des Semesters mehr Leute Zettel abgeben als am Ende.

2. Voraussetzungen
Die Bewerber sollen bei der Bewerbung mindestens im dritten Semester sein. Im Diplom-Studiengang soll das Grundstudium erfolgreich abgeschlossen sein. Im Bachelorstudiengang (Mathematik) sollen die Module Analysis I und II, Lineare Algebra I und II, sowie 2 Veranstaltungen aus den Bereichen Theoretische Mathematik I und/oder Angewandte Mathematik I, im Bachelorstudiengang (Didaktik der Mathematik) die Module Zählen und Zahlbereiche, Einführung in die Mathematikdidaktik, Funktionen (bei Nebenfächlern entsprechend das Modul Erweiterung Mathematik) und Elementare Geometrie erfolgreich abgeschlossen sein. Zusätzlich empfehlen wir, dass eines der Module Vertiefung Mathematik oder Methoden der angewandten Mathematik erfolgreich abgeschlossen wurden.

3. Bewerbungsunterlagen und Gutachten
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen bei der Tutorenauswahlkommission (Postfach 2153 in V3) vorliegen:
  • Bei Erstbewerbern:
    1. Ein Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums. Dies geschieht in der Regel durch die Kopie des Vordiplomszeugnisses bzw. des Nachweises des Abschlusses des Grundstudiums (bei Bewerbern aus dem Diplom-, SII-, SI- bzw. P-Bereich) - bzw. Kopien der Modulbescheinigungen für die oben angegebenen Module (bei Bewerbern aus den Bachelorstudiengängen)
    2. Mindestens zwei Gutachten. Gutachter für die ersten beiden Gutachten müssen Dozenten der Fakultät oder promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter sein.
    3. Vollständige Online-Bewerbung
  • Bei Wiederbewerbern nach einmaliger Tätigkeit als Tutor:
    1. Besuch der Tutorenschulung vor dem ersten Tutorium und eine Hospitation während des Semesters
    2. Vollständige Online-Bewerbung
  • Bei Wiederbewerbern nach zwei- oder mehrmaliger Tätigkeit als Tutor:
    1. Vollständige Online-Bewerbung
Falls aufgrund des Veranstaltungstyps keine studentischen Gutachten vorliegen, sind von den Wiederbewerbern immer Veranstaltergutachten und Protokolle der Veranstaltungen einzureichen.

Darüber hinaus haben Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im zwölften oder einem höheren Semester befinden, eine Stellungnahme des Betreuers der Diplom-, Examens- bzw. Bachelorarbeit beizubringen. Bewerber, die bei der letzten Bewerbung nicht eingestellt worden sind, gelten als Erstbewerber. Bewerber, die bereits für eine Programmierveranstaltung eingestellt worden sind, sich aber erstmals auf eine Mathematikveranstaltung bewerben, gelten als Erstbewerber. Bewerber, die in ihrem Antrag von den geforderten Bedingungen abweichen, müssen dies begründen.

4. Aufgaben eines Tutors
Zu den Aufgaben eines Tutors gehören:
  • Abhalten des Tutoriums (1 oder 2 Stunden pro Tutorium).
    Dabei wird erwartet, dass der Tutor pünktlich ist, sich vorbereitet und die Übungsaufgaben mit den Studierenden bespricht. Im Falle einer Erkrankung kümmert sich der Tutor entweder selbst um eine Vertratung oder er informiert den Dozenten, damit sich dieser gegebenenfalls um eine Vertretung kümmern kann, bzw. die Studierenden informiert, dass das Tutorium nicht stattfindet. Es ist in jedem Fall inakzeptabel ein Tutorium ohne Ankündigung ausfallen zu lassen!
  • Korrektur der Übungsaufgaben (pro Tutorium 5 Stunden)
    Es wird erwartet, dass die wöchentlichen Aufgaben von den Tutoren korrigiert werden. Es ist aber nicht Aufgabe der Tutoren selbst Aufgaben zu stellen, dies ist Aufgabe der Dozenten. Man sollte sich beim Korrekturaufwand auch an seiner Arbeitszeit orientieren. Wer deutlich länger korrigiert, sollte Rücksprache mit dem Dozenten halten.
  • Sprechstunde (1 Stunde)
    Der Tutor muss eine Stunde in der Woche als Sprechstunde anbieten, in der Platz ist für Fragen zu den Aufgaben und den Korrekturen. Natürlich sollte man Fragen zur Vorlesung nicht abweisen, aber für diese haben die Dozenten auch eigene Sprechstunden auf die verwiesen werden können. Sprechstunden können als offene Sprechstunden auch im Lernzentrum Mathematik (V3-133) abgehalten werden.
Weiterhin muss jeder Tutor vor der Aufnahme seiner ersten Tätigkeit eine Tutorenschulung der Fakultät für Mathematik besuchen.
Gegebenenfalls kann es dazu kommen, dass ein Dozent seine Tutoren mit der Vorkorrektur einer Klausur betraut. Der Tutor darf hierbei keine Noten verteilen! Dies obligt allein dem Dozenten der Veranstaltung. Die Tutoren dürfen Fehler in den Klausuren anstreichen, damit der Dozent später schneller die eigentliche Korrektur und Bewertung der Klausur vornehmen kann.

5. Anzahl der Wochenstunden und Gehalt
Für einen Tutor an der Fakultät für Mathematik ergeben sich folgende Verdienstmöglichkeiten:
Ohne Präsenzübungen Mit Präsenzübungen
1 einstündiges Tutorium 7 Stunden, 260,53€ 10 Stunden, 372,19€
1 zweistündiges Tutorium 8 Stunden, 297,75€ 11 Stunden, 409,41€
2 einstündige Tutorien 12 Stunden, 446,63€ 15 Stunden, 558,28€
2 zweistündiges Tutorien 14 Stunden, 521,06€ 17 Stunden, 632,72€
Tutoren die ein Gehalt über 350,00€ beziehen müssen sich bei ihrer Krankenkasse informieren, ob eine eigene Versicherung abgeschlossen werden muss. Eine Vertragsänderung ist im Allgemeinen nach Abschluss des Vertrags nicht mehr möglich.

6. Zusammensetzung der Auswahlkommission
Mitglieder der Kommission sind zwei Professoren, zwei wissenschaftliche MitarbeiterInnen, zwei Studierende und der aktuelle Tutorsprecher.