Zusammenhang
Sei X ein topologischer Raum. Die folgenden Aussagen sind äquivalent:
- Sind U1, U2 offene Mengen mit Vereinigung X und leerem Durchschnitt, so ist eine der beiden Mengen Ui leer.
- Sind
A1, A2 abgeschlossene Mengen mit Vereinigung X und leerem Durchschnitt,
so ist eine der beiden Mengen Ai leer.
- Die einzigen Teilmengen von X, die offen und abgeschlossen sind, sind die leere Menge und X selbst.
- Sind X1 und X2 topologische Räume und ist X topologisch äquivalent zur topologischen
Summe X1+X2, so ist eine der beiden Mengen Xi leer.
- Es gibt keine stetige surjektive Abbildung X → {0,1} (versehen mit der diskreten Topologie).
Wenn diese Eigenschaften erfüllt sind, so nennt man X zusammenhängend.
Man nennt X total unzusammenhängend, wenn es zu je zwei
verschiedenen Punkten x, y eine
offene und abgeschlossene Teilmenge X' gibt, die x, aber nicht y enthält.
Beispiele total unzusammenhängender Räume: